| Zur Aufnahme in den Segelclub Eich e.V. ist folgender
Auszug aus der Satzung zu beachten: |
| |
| Auszug aus der Satzung des Segelclub
Eich e.V. |
| |
| § 3 Mitgliedschaft |
| |
|
|
| 1 |
Mitglieder des Vereins sind:
|
| |
a) |
aktive Mitglieder - Erwachsene und Jugendliche
Die Einteling nach Jugendlichen erfolgt nach den vom DSV festgelegten
Grundsätzen.
|
| |
b) |
fördernde Mitglieder
|
| |
c) |
Ehrenmitglieder
|
| |
|
Aktiv sind Mitglieder, die den Segelsport ausüben und regelmäßig
am Vereinsleben
teilnehmen.
Ehrenmitglieder werden durch den Beschluß der Mitgliederversammlung
mit 2/3
Mehrheit der abgegebenen Stimmen ernannt.
Ehrenmitlied kann werden, wer sich um die Förderung des Vereins
oder des
Segelsports besondere Verdienste erworben hat.
|
| |
Mitglied kann jede natürliche oder juristische
Person sowie Personenvereinigung werden, die bestrebt
ist, den Vereinszweck zu fördern und in jeder Hinsicht einen
guten Leumund besitzt. |
| |
|
|
 |
 |
|
| § 4 Aufnahme |
| |
|
|
| 1 |
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Bei
noch nicht Volljährigen ist hierfür sowie für die
Aufnbahme der sportlichen Betätigung die schriftliche Zustimmung
der gesetzlichen Vertreter
erforderlich.
|
| 2 |
Der Vorstand beschließt sodann über die
probeweise Aufnahme des Antragstellers. Die Probezeit
beträgt ein Jahr.
|
| 3 |
Von der Entscheidung des Vorstands wird der Antragsteller
ohne Angaben von Gründen unterrichtet. Die
Mitglieder werden über die Entscheidung des Vorstands durch Aushang
im Clubhaus des SCE während
der Segelsaison informiert.
|
| 4 |
Nach Abschluß des Probejahres entscheidet die
ordentliche Mitgliederversammlung über die endgültige
Aufnahme des Probemitglieds in den SCE. Die Beschlußfassung
erfolgt in geheimer Abstimmung. Für
die Aufnahme ist die Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder erforderlich. Von
dieser Entscheidung wird das Mitglied unterrichtet.
|
 |
 |
|