Aufnahme in den Segelclub Eich e.V.

Zur Aufnahme in den Segelclub Eich e.V. ist folgender Auszug aus der Satzung zu beachten:
 
Auszug aus der Satzung des Segelclub Eich e.V.
 
§ 3 Mitgliedschaft
     
1 Mitglieder des Vereins sind:

  a) aktive Mitglieder - Erwachsene und Jugendliche
Die Einteling nach Jugendlichen erfolgt nach den vom DSV festgelegten Grundsätzen.

  b) fördernde Mitglieder

  c) Ehrenmitglieder
    Aktiv sind Mitglieder, die den Segelsport ausüben und regelmäßig am Vereinsleben
teilnehmen.
Ehrenmitglieder werden durch den Beschluß der Mitgliederversammlung mit 2/3
Mehrheit der abgegebenen Stimmen ernannt.
Ehrenmitlied kann werden, wer sich um die Förderung des Vereins oder des
Segelsports besondere Verdienste erworben hat.

  Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sowie Personenvereinigung werden, die bestrebt
ist, den Vereinszweck zu fördern und in jeder Hinsicht einen guten Leumund besitzt.
     
 
§ 4 Aufnahme
     
1 Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Bei noch nicht Volljährigen ist hierfür sowie für die
Aufnbahme der sportlichen Betätigung die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
erforderlich.

2 Der Vorstand beschließt sodann über die probeweise Aufnahme des Antragstellers. Die Probezeit
beträgt ein Jahr.

3 Von der Entscheidung des Vorstands wird der Antragsteller ohne Angaben von Gründen unterrichtet. Die
Mitglieder werden über die Entscheidung des Vorstands durch Aushang im Clubhaus des SCE während
der Segelsaison informiert.

4 Nach Abschluß des Probejahres entscheidet die ordentliche Mitgliederversammlung über die endgültige
Aufnahme des Probemitglieds in den SCE. Die Beschlußfassung erfolgt in geheimer Abstimmung. Für
die Aufnahme ist die Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Von
dieser Entscheidung wird das Mitglied unterrichtet.

 


Folgende Dokumente stehen als PDF bereit: